Nichtoperative Therapie: Verhaltensänderungen, Ernährungsumstellung und diverse Diäten sowie medikamentöse Maßnahmen sind oft kurzfristig erfolgreich, aber meist nur vorübergehend wirksam. Nur weniger als 5% der Betroffenen gelingt es anhaltend, eine erneute Gewichtszunahme zu vermeiden. Häufig ist das Gegenteil der Fall und das Gewicht ist nach einiger Zeit höher als je zuvor (sog. Jojo-Effekt).
Heute ist die sogenannte Adipositas-Chirurgie die mit Abstand effektivste Form der Behandlung der Adipositas und ihrer Folgeerkrankungen. Natürlich ist es aber auch die am stärksten eingreifende Therapieform mit möglichen unerwünschten Folgen.
Die chirurgischen Veränderungen führen zur Verkleinerung des Magens und damit zu einer verfrühten Sättigung. Außerdem kommt es zu wesentlichen Veränderungen bei der Ausschüttung verschiedener Botenstoffe des Verdauungstraktes, die neben Appetitverminderung auch diverse Verbesserungen des Stoffwechsels bewirken. Es kommt in der Folge nicht nur zum Gewichtsverlust, sondern häufig auch zur Heilung von Begleiterkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder erhöhten Blutfetten. Aus wissenschaftlichen Analysen wissen wir, dass die Adipositaschirurgie die Lebenserwartung um 5-10 Jahre verlängert.
Am häufigsten wird in Österreich die Magenbypassoperation durchgeführt, gefolgt von der Schlauchmagenbildung (Sleeve-Resektion), die weltweit häufigste Adipositas-Operation. Beide Operationsmethoden kann ich auch im St. Josef Krankenhaus standardmäßig in minimal-invasiver Technik (Laparoskopie) anbieten, wo wir als Magenzentrum auch Erfahrung mit Korrektureingriffen nach vorangegangenen Adipositas-Operationen mit Folgebeschwerden haben.
Ab einem Body Mass Index (BMI, Quotient aus Körpergewicht in kg und dem Quadrat der Körpergröße in m; z.B. bei 1.70m und 116 kg BMI: 40 kg/m.m) von 35 kg/m.m, oder ab einem Body Mass Index von 30 kg/m.m bei bestehender Begleit- oder Folgeerkrankung und nach erfolglosen nicht-chirurgischen Maßnahmen (idealerweise professionell begleitete Gewichtsreduktionsmaßnahmen) wird die Operation durch die jeweils zuständige Krankenkasse nach einem speziellen Ansuchen in der Regel bewilligt. Dies entspricht auch den international akzeptierten Kriterien der IFSO (International Federation for the Surgery of Obesity).